Rechtsprechung
BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 46 Abs. 1 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB a.F.
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung des Maßes der Überschreitung des Grenzwertes); Verfall (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr im Vermögen des Täters vorhanden ist: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafrahmenwahl beim Vorliegen eines Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit i.R.e. bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wertersatzverfall bei Entreicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafrahmenwahl beim Vorliegen eines Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit i.R.e. bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wertersatzverfall bei Entreicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wertersatzverfall - und die Ermessensentscheidung des Gerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der BTM-Handel, die nicht geringe Menge - und die Strafzumessung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde
Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17
Das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen kann dabei gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen (vgl. BGHSt 30, 314, 317); ihr Verbrauchen in einer Notlage für den Lebensunterhalt kann hingegen als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGHSt 38, 23, 25).Dabei kann eine Rolle spielen, welcher Art diese Verbindlichkeiten war (vgl. BGHSt 38, 23, 25).
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17
Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge darf nur die Tatbegehung mit einer "nicht geringen Menge' für sich genommen nicht bei der Strafzumessung berücksichtigt werden; jedoch kann das Maß der Überschreitung des Grenzwerts in die Strafzumessung einfließen, soweit es sich nicht lediglich um eine Überschreitung in einem Bagatellbereich handelt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776, 2777 mit Anm. O?lakçio?lu). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17
Hierbei ist maßgebend, ob und inwieweit es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unangemessen erscheint, den Verfall anzuordnen (BGH NStZ-RR 2005, 104, 105). - BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17
Danach ist die Berücksichtigung der Überschreitung der nicht geringen Menge um das Dreifache rechtlichen Bedenken nicht ausgesetzt (so schon Senat, Urteil vom 16. November 2017 - 2 StR 74/17). - BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips …
Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17
Das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen kann dabei gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen (vgl. BGHSt 30, 314, 317); ihr Verbrauchen in einer Notlage für den Lebensunterhalt kann hingegen als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGHSt 38, 23, 25).
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von …
Zu einer Abänderung der Einziehungsentscheidung, soweit sie Gegenstände erfasst, auf deren Herausgabe der Angeklagte verzichtet hat, sieht sich der Senat indes nicht veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2018 - 2 StR 127/17). - LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18
Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift, …
Aufgrund des darin liegenden wirksamen Verzichts bedurfte es keiner Einziehungsanordnung mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.09.2018 - 5 StR 400/18; vom 01.08.2018 - 5 StR 320/18; und vom 07.03.2018 - 2 StR 127/17).